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Allgemeine Liefer- Geschäftsbedingungen
Menschen • Emotionen • Erlebnisse//Eventmanagement

nachfolgend „Agentur“ genannt –vertreten durch Geschäftsführerin Ellen Kamrad

MEE Eventmanagement GmbH
Maler-Bock-Gässchen 2
50678 Köln
Telefon: 0177/7751188
Telefax: 0221/6060868
E-Mail: ellen@ellenkamrad.de
www.ellenkamrad.de

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Agentur durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen, soweit nicht im Einzelfall hiervon abweichende Vereinbarungen unserseits ausdrücklich bestätigt worden
sind.

1.2. Etwaige widersprechende AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn den AGB des Kunden im Einzelfall nicht widersprochen wird. Mündliche
Nebenabreden sind nicht getroffen. Nachvertragliche Nebenabreden sollen schriftlich fixiert werden.

1.3. Eingebrachte Gegenstände innerhalb angemieteter Locations müssen den bau- und feuerpolizeilichen Anforderungen genügen. Der Kunde hat
im Übrigen als Veranstalter selbst für etwaige erforderliche veranstaltungsbezogene behördliche Genehmigungen, Einhaltung von
veranstaltungsbezogenen Auflagen, GEMA-Anmeldungen bzw. GEMAZahlungen etc. zu sorgen, kann die Agentur aber auch mit der Ausführung
beauftragen.

1.4. Er hat als Veranstalter ferner etwaige Abgaben und Steuern (Vergnügungssteuer o.ä.) zu tragen.

2. Leistungsumfang/ Durchführung

2.1. Der Leistungsumfang ist der jeweiligen Bestätigung des Auftrages bzw. dem Angebot zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen
behält sich die Agentur Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, vor – soweit
diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

2.2. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot aufgeführten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch die Agentur.

2.3. Der Ablauf der Veranstaltung wird von den beiden Parteien einvernehmlich und rechtzeitig festgelegt. Die Agentur kann nicht gewährleisten, dass kurzfristige Änderungswünsche des Kunden am Tag der Veranstaltung berücksichtigt werden können. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Agentur diesen Abweichungen zu, so kann die Agentur die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die Agentur trifft ein Verschulden.

2.4. Wird die, für die Organisation der Veranstaltung vorgesehene Zeit überschritten und geschieht dies aus Gründen, die die Agentur nicht zu
vertreten hat, so erhält die Agentur auch für die Zeit, um die sich die Auftragsarbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
Geht die Veranstaltung selbst über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus oder werden zusätzliche bzw. andere als die ursprünglich vereinbarten Leistungen der Agentur tatsächlich abgerufen, so ist die Agentur berechtigt, die (erhöhten) Kosten insbesondere für die Raummiete, die Technik und das Personal zu berechnen. Zusätzliches Catering wird ebenfalls gesondert berechnet.

2.5. Die Agentur tritt, insbesondere im Hinblick auf Personentransporte, die von Dritten durchgeführt werden und auch teilweise bei Künstlervermittlungen, lediglich als Vermittlerin auf. D.h., dass die Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dritten zustande kommt (es
sei denn, der Vertrag/Auftragsbestätigung/ Rechnung sieht was anderes vor). Ansprüche wg. Nichterfüllung, Schadensersatz o.ä. sind in diesen Fällen
nur gegen den Dritten zu richten. Für den Fall, dass Dritte solche Leistungen nicht erbringen können, steht der Agentur ein Rücktrittsrecht
im Hinblick auf die gesamte Vereinbarung mit dem Kunden zu. Die Agentur wird sich aber in solchen Fällen bemühen, dem Kunden neue,
passende Angebote zu unterbreiten.

2.6. Evtl. Mietgegenstände/Dekorationsmaterialien werden dem Auftraggeber zur Vereinbarten Zeit auf seine Kosten und Gefahr an die von Ihm benannte Adresse zu ebener Erde angeliefert und dort wieder abgeholt. Der Auftraggeber hat für einen zumutbaren Zugang zum Anlieferungsort
zu sorgen und etwa erforderliche Mehrkosten zu tragen. Transporte und sonstige Dienstleistungen von der Agentur (z.B. Be- und Entladetätigkeiten, Einrichtungsarbeiten, Auf- und Abbauten etc.) werden zusätzlich berechnet. Sie sind vom Auftraggeber auch dann zu tragen, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Die Agentur ist zu Teillieferungen und auch Teilleistungen wie auch zur Lieferung vergleichbarer Produkte ohne vorherige Ankündigung berechtigt.

3. Veranstaltungsausfall/ Unmöglichkeit

3.1. Die Agentur haftet nicht, wenn sie an der zeitgemäßen und sachgerechten Erfüllung von im Vertrag beschriebenen Leistungen in irgendeiner Weise, aufgrund von, durch sie nicht zu vertretenden Gründen, gehindert wird. Insbesondere in Fällen höherer Gewalt – d.h. Krankheit, Pandemie, Unfall, Ausfall von Flug- oder Bahnverbindungen oder bei Sturm und Hochwasser usw.

3.2. Höhere Gewalt oder eintretende Verhinderungen bei der Agentur, ihren Subunternehmern oder Lieferanten(z.B. durch Streik, Unwetter,
Verkehrsbehinderungen, Krankheit, Pandemie etc.), die sie ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin oder
innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die von der Agentur genannten Leistungszeiten um die Dauer, der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem für den Auftraggeber unzumutbaren Leistungsaufschub, so ist dieser dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3.3. Alternativ kann die Agentur eine zumutbare Abweichung von dem Ablaufplan festlegen, eine Änderung des Veranstaltungsortes anbieten
oder die Veranstaltung insbesondere bei Gefahr für Sachen und Personen erforderlichenfalls nach Rücksprache mit dem Kunden absagen oder
abbrechen.

3.4. Leistungen, die bereits vor dem Eintritt der Unmöglichkeit der Leistungserbringung erbracht wurden, sind in angemessener bzw. vereinbarter Höhe entsprechend zu vergüten.

3.5. Sollte eine Veranstaltung der Agentur, zum Beispiel, aufgrund der nicht erreichten Mindestteilnehmerzahl ausfallen, so werden die bereits
angemeldeten Teilnehmer einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert. Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.

3.6. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Eventmanagerin verletzt ist oder zu krank ist, den Auftrag durchzuführen, wird Sie alles ihr Mögliche versuchen, eine Ersatzperson zu organisieren. Wenn dies nicht gelingen sollte, ist ihre Haftung nur auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung beschränkt.

4. Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Anweisungen der Agentur bzw. seiner Vertreter im Hinblick auf die Durchführung der Veranstaltung, des
Equipments, des Veranstaltungsorte s etc. Folge zu leisten. Die am Veranstaltungsort (Location) angebrachten Hinweise sind ebenfalls zu beachten. Der Kunde ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages für das Verhalten seiner Gäste verantwortlich.

4.2. Der Auftraggeber ist ab Kenntniserlangung verpflichtet, der Agentur über vorhandene und neu einzutretende Umstände, die die Durchführung
z.B. der künstlerischen Tätigkeit berühren, unverzüglich zu informieren.

4.3. Dem Auftraggeber obliegt es, während der Durchführung der Veranstaltung etwaig auftretende Mängel oder Probleme unverzüglich gegenüber der Agentur bzw. deren Personal anzuzeigen, damit ein reibungsloser Veranstaltungsablauf gewährleistet ist.

4.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der Agentur ferner, Personen, die an der von der Agentur durchgeführten Veranstaltung direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben . Insbesondere darf die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von der Agentur vermittelten Künstler und anderer Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie
innerhalb einer darauf folgenden Frist von einem Jahr nur in schriftlichen Einverständnis durch die Agentur erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung
gegen die vorstehende Bestimmung ist der Auftraggeber zur sofortigen Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung mit dem Abgeworbenen verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch die Agentur bleibt vorbehalten.

4.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedem im Auftrag der Agentur tätigen Künstler unmittelbar am Veranstaltungsort eine angemessene Garderobe
(Räumlichkeit mit Wasseranschluss, Sitzgelegenheit etc.) zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist er verpflichtet, jedem im Auftrag der Agentur
tätigem Künstler alkoholfreie Getränke sowie ein warmes Essen (nach Absprache ggf. auch vegetarisch) zur Verfügung zu stellen.

4.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet Mietartikel gegen jeglichen, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Die Mietartikel sind auf eigenes Risiko und eigene Kosten zu verwahren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Zustand, der zur Zeit der Anlieferung bestand, aufrecht zu erhalten. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Auftraggeber verpflichtet, die Polizei zu informieren und Strafanzeige zu erstatten. Für den Zeitraum der Miete haftet der Auftraggeber in allen Fällen bei Beschädigung, Verlust, Fehlmengen und sonstigen Veränderungen mit Schadenersatz. Der Schadenersatz ist zusätzlich zum Vertragspreis zu leisten, es erfolgt keine Anrechnung. Sollte eine Reparatur möglich sein, trägt der Aufraggeber die Kosten, andernfalls erstattet er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie evt. entstehende Entsorgungskosten.

4.7. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt 
der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

5. Abschluss des Veranstaltungsvertrages

5.1. Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des Angebots. Eine Annahme gilt als erklärt, soweit der Kunde das Angebot schriftlich oder per Email bestätigt. Inhalt und Umfang des Vertrages wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung/ Rechnung bestätigt. Die Vertragspartner sind die Agentur und der Kunde. Es sei denn es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

5.2. Die angefragte Veranstaltung kann bis zur Vertragsunterschrift kostenfrei storniert werden. Bei Stornierung oder Reduzierungen nach diesem Datum, greifen die AGB mit den entsprechenden Stornostaffelungen. Im Vorfeld sind die Angebote des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich. Nach Angebotsabgabe seitens des Auftragnehmers ist ein Direktkontakt zu jedem Künstler oder der Location, dessen Leistung Gegenstand des Angebots ist, unzulässig.

6. Haftung
6.1. Die Beteiligung der Veranstaltungsteilnehmer an Veranstaltungen der Agentur, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung trägt der einzelne
Teilnehmer für sich selbst. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Die Agentur haftet nicht für die Leistungserbringung in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

6.2. Die Agentur haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder für sie die Erfüllung dieser Pflicht oder den durch die Pflichtverletzung eingetretenen Erfolg eine Garantie übernommen hat. Dies gilt entsprechend für Handlungen ihrer Organe und Erfüllungsgehilfen.

6.3. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Schaden einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit besteht oder Ansprüche aus
dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

6.4. Für die fehlerhafte Arbeit von beigestelltem Personal haftet die Agentur nicht, sofern sie nicht ihr Aufsichtspflicht verletzt oder fehlerhafte Anweisungen gegeben hat.

6.5. Jede Haftung der Agentur hinsichtlich Personen- und Sachschäden die im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Vertragsgegenstände/Mietartikel stehen ist ausgeschlossen.

7. Aufsichtspflicht
7.1. Die Aufsichtspflicht währen der Veranstaltungen verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmern. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Die Agentur ist nur verantwortlich
für den Ablauf der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Veranstaltung.

8. Bezahlung
8.1. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung (sollte dies nicht anders auf der Auftragsbestätigung/Rechnung vereinbart sein) in Höhe von mindestens 80 % des Vertragspreises auf eines der Konten der Agentur zu überweisen. End-Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn es
wurde schriftlich ein anderes Zahlungsziel vereinbart.

8.2. Die Agentur ist berechtigt, die Durchführung der Aufträge solange zu verweigern, bis fällige Rechnungen vom Kunden vollständig bezahlt sind
(Zurückbehaltungsrecht). Sollten aus diesen Verzögerungen der Agentur Mehrkosten entstehen, so gehen diese zu Lasten des Kunden. Bei Nichteinhaltung einer Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Vertragsabschluss ist die Agentur nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Agentur ist bei
Nichteinhaltung der Zahlungsfrist nach Vertragsabschluss berechtigt, Schadensersatz (s. Stornostaffelungen) zu verlangen.

8.3. Die Agentur hat ferner das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn
a) durch höhere Gewalt insbesondere der Raum nicht mehr nutzbar ist oder Gefahr für den Kunden oder seine Gäste droht,
b) der Kunde bei Vertragsschluss irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Umstände wie insbesondere die Person des Veranstalters oder
den Zweck der Veranstaltung macht oder
c) die Agentur sachlich begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder das Ansehen der
Agentur in der Öffentlichkeit gefährden kann.

8.4. Nachdem der Auftrag durchgeführt wurde, erstellt die Agentur eine Abschlussrechnung in welcher die Dienstleistungen, Mehrkosten oder Aufwendungen von Ersatzbeschaffungen / Fehlmengen berechnet werden. Diese Schlussrechnung ist sofort ohne Abzug fällig. Die Agentur
ist berechtigt Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Abschlussrechnung nicht bekannt waren. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist die Agentur berechtigt die Banküblichen Zinsen zu berechnen. Die gesetzlichen Vorschriften
über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

9. Copyright/Urheberrecht/Nutzungsrechte/Geistiges Eigentum

9.1. Die von der Agentur, bzw. den mit ihren zusammenarbeitenden Künstlern, Ideengebern, und anderen Personen, die ihr geistiges Eigentum in die Arbeit des Auftragnehmers einbringen, angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt oder umgesetzt werden. Die Inhalte und Gestaltungsformen sind urheberrechtlich geschützt. Eine unbefugte Verwendung verpflichtet zum Schadensersatz.

9.2. Die Nutzung ohne Zustimmung der Agentur, Nachdrucke oder Vervielfältigungen werden verfolgt. Eine Inhaltliche Übernahme zu gewerblichen oder auch privaten Zwecken ist verboten. Die Agentur übernimmt für evtl. Fehler, egal welcher Art keine Haftung, und leistet keine Schadenersatzansprüche

10. Foto- und Filmaufnahmen
10.1. Die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen der durch die Agentur veranstalteten Aufführung oder Gesamtveranstaltung bedarf einer ausdrücklichen und schriftlichen Einwilligung durch die Agentur in Absprache mit den Künstlern. Liegt die Einwilligung vor, gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber Duplikate aller Foto- und Filmaufnahmen sowohl der Agentur als auch den jeweiligen Künstlern unentgeltlich zur Verfügung stellt, und die Agentur sowie auch die mit ihm zusammenarbeitenden Künstler diese auch zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden dürfen.

11. Anerkenntnis des Vertrages
11.1. Der Kunde erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung an. Bucht er fernmündlich, gilt
die Anerkennung spätestens mit Leistung der Anzahlung bzw. Antritt der Veranstaltung oder des Mietverhältnisses.

12. Kündigungsmöglichkeit
12.1. Bei Widerruf der Auftragsbestätigung/Veranstaltungsvertrag durch den Kunden ist dieser verpflichtet der Agentur den dadurch entstandenen
Schaden einschließlich des entgangenen Gewinns hinsichtlich folgender Staffelung zu erstatten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. Das Datum des Empfangs gilt als Datum der Annullierung. Storniert der Kunde die gebuchten Leistungen, so schuldet er der Agentur einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung in %.

Die Staffelung:
-10 % bei Vertragsrücktritt bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn
-50 % bei Vertragsrücktritt bis 100 Tage vor Veranstaltungsbeginn
-80 % bei Vertragsrücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
-90 % bei Vertragsrücktritt bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn
-100% bei Vertragsrücktritt unter 20 Tagen vor

12.2. Sollte der uns entstandene Schaden höher sein so wird von dieser Staffelung abgewichen. (z.B. Anmietung von Fremdmaterial, Stornokosten
von Zulieferern, Künstlerbooking)

12.3. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass Leistungen von Dritten (z.B. Anmietung von Fremdmaterial, Stornokosten von Zulieferern, Künstlerbooking Bewirtungskosten etc.) Sonderstornierung – und Kündigungsbedingungen unterliegen können.

13. GEMA

13.1. Alle GEMA-pflichtigen Veranstaltungen müssen vom Auftraggeber vorab der GEMA gemeldet werden. Die Agentur wird vom Auftraggeber
bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt, es sei denn, die Agentur bietet die GEMA-Anmeldung explizit als Dienstleistung und Teil der Veranstaltungsdurchführung mit an.

14. Salvatorische Klausel

14.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

15. Sonstiges / Datenschutz

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Die Agentur wird personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erheben, speichern und zur Vertragsdurchführung nutzen. Die Agentur wird solche Daten streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MEE Eventmanagement GmbH können jederzeit eingesehen bzw. angefordert werden. Gerne können Sie diese aber auch von unserer Website als PDF-Datei www.ellenkamrad.de herunterladen.

Gerichtsstand ist Köln.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.12.2022

 

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